
Am Aschermittwoch (26. Febr. 2020) hat das Bundesverfassungsgericht den §217 des Strafgesetzbuches gekippt. Seitdem wühle ich mich durch die Kommentare und Einschätzungen, immer im Hinterkopf die älteren, differenzierten wissenschaftlichen Beiträge zum Thema "assistierter Suizid". Da bin ich noch nicht mit fertig, was da gerade alles an/in meinen Kopf ploppt.
Jedenfalls ziehe ich heute Abend zuhause die druckfrische Paderborner Kirchenzeitung DerDOM aus dem Postkasten und beim ersten Durchblättern stoße ich auf den Bericht über die Star-Wars-Charaktere (S.25), die in Dortmund für den ambulanten Kinder-und Jugendhospizdienst kräftig Reklame gemacht haben. TOLLE SACHE!
Der Bericht und seine Anliegen stehen allerdings quer zu den gerade eröffneten Möglichkeiten, legal suizidieren zu können.
Der Beitrag für einen assistierten Suizid in der Schweiz kostet, wie just zu lesen war ca. 10.000 EUR. Leute, wenn ich das Geld zuviel habe, bekommt eine Kinderhospizeinrichtung diese Summe. Bei sterbenden Kindern heulen sich die Eltern die Augen aus dem Kopf. Ganz zu schweigen von dem Leid und den Sorgen der Kinder. Hospiz und Palliativ Care stehen hier allen behutsam zur Seite. Hören zu, lindern Schmerzen, versorgen, pflegen, trösten – wenn es geht.
Seit Aschermittwoch wird die Spannung zwischen gebotener Fürsorge und dem Respekt vor Selbstbestimmung, werden Persönlichkeitsrecht und Lebensschutz neu verhandelt und ausgelotet. Da braucht es beizeiten starke Charaktere, die uns erklären, wie Leben mit dem nahen Tod gestaltet werden kann.
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